Kampfrichterobmann:
Jög Lorenzen - Tel.: 040-7005571 - Joerg.Lorenzenät)lsn-khl.de
Für alle KR-Lizenzen mit Gültigkeit 2020, 2021 und 2022 gilt, dass diese um jeweils ein Jahr verlängert werden, ohne
dass eine Fortbildung besucht werden muss.
Diese Verlängerung wird nicht in die Lizenz eingetragen!
Kampfrichter, die die automatische Lizenz-Verlängerung um ein Jahr ohne den Besuch einer Fortbildung in Anspruch nehmen, erhalten beim nächsten Besuch einer KR-Fortbildung eine Verlängerung ihrer Lizenz um zwei Jahre (ursprüngliche Gültigkeit plus 3 Jahre), damit der normale Fortbildungs-Rhythmus wieder hergestellt wird.
Aktuelles Ablaufdatum in der Lizenz |
jetzt automatisch verlängert bis |
Nächster Besuch einer KR-Fortbildung |
nächste Verlängerung dann bis |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
im Jahr 2021 |
31.12.2023 |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
im Jahr 2022 |
31.12.2024 |
31.12.2022 |
31.12.2023 |
im Jahr 2023 |
31.12.2025 |
Ab Ablaufdatum 31.12.2023 gelten wieder die bisherigen Regelungen. |
Sobald wieder Fortbildungs- und auch Ausbildungsveranstaltungen angeboten werden können, werden wir euch informieren.
DSV-Regelwerke mit WBs
Kampfrichterlehrgänge:
Fortbildung in Buchholz am 14.01.2020
Ausbildung in Buchholz am 25.01.2020
Fortbildung in Winsen am 28.01.2020
Ausschreibungen des BSLG: